Informationen zum Rechtsberatungs-Gesetz weiter unten. Auf diesen Seiten wird oft, aber nicht immer gearbeitet. Kontakt-Email: dacapocc(at)aol.com oder info (at) connycramer.info emailen. Danke.

Die Seite wird noch überarbeitet, um sprachliche Mißverständnisse auszuräumen ! Dies ist DIE Weiterbildungsseite und Informationsseite für Behörden, Juristen und Laien. Jura für alle ganz einfach erklärt. Auch das Bundesfinanzministerium schreibt in seiner Meldung vom 06. Februar 2008, daß Entscheidungen (Urteile) des Bundesverfassungsgericht für alle [dann] gelten [und Bundesgesetz werden.] Viele Informationen und leicht verständliche News mit Links zum Thema Steuern bei The3Heroes. Eigentlich bin ich Journalistin und unterstehe dem Grundrecht Artikel 18 Grundgesetz und muß mich daher für die Einhaltung des Grundgesetzes, Menschenrecht und Völkerrecht einsetzen. Viele Journalisten halten sich so gar nicht daran. Auch bei Beamten geht das Grundgesetz vor, etwas was viele wohl hassen wie die Pest, besonders wenn diese ertappt werden. Viele Infos auch auf meiner Webseite The3Heroes.

Rechtsberatung Crämer

Die Seite wird noch überarbeitet, um sprachliche Mißverständnisse auszuräumen ! Ich gelte ähnlich einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Notar aufgrund einer Zusendung eines ZPO § 174 Formulares des Verwaltungsgericht Düsseldorf, auch wenn die ZPO ein Reichsgesetz ist. Im letzten Drittel zum Thema faires Verfahren und 2 BvR 513/06 und Ergänzung zu der UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 aus dem Jahr 1999. Eigentlich bin ich Journalistin, siehe auch noch einmal ganz oben. Die wichtigsten Grundsatzurteile, wie ein faires Verfahren zu führen ist - sind nun hochgeladen. Werden die Prozesse nicht so geführt, sind die Verfahren verfassungswidrig und null und nichtig. Grundsatzurteile werden Bundesgesetz ! Viele Informationen zu Menschenrecht auf dieser Seite. Informationen zum Steuerrecht mit Links zu Juratexten auch bei The3Heroes.

Unterstrichene Wörter führen zu Original-Webseiten der Vereinten Nationen, Behörden, Bundesverfassungsgericht und weitere Webseite. Auf dieser Seite, schrecklich layoutet, wird Jura allen leicht beigebracht. Wer sein Stichwort weiß, wonach er suchen will, am besten im Menu im Browser, auf Bearbeiten clicken, dann Suchen, dann Wort oder Begriff eingeben und auf die Return-Taste oder auf den Button (Weiter)Suchen drücken. Wichtige Ergänzungen eher am Ende der Webseite.

Eifrige Leser dieser Seite: die NRW Justiz, teilweise Polizei, Bundesministerium für das Innere, auch mal Innenministerium NRW, Stadtverwaltung Düsseldorf, GEW Rheinenergie AG, Continentale Krankenversicherung, Finanzverwaltung NRW, HVBG - Hauptverband der Berufsgenossenschaften [achtung die Unfallkasse des Bundes ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, siehe hier und nicht die HVBG], Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechik, LVR - Landschaftsverband Rheinland, Stadt Duisburg, Magistrat der Stadt Kassel (Oberbürgermeister), AXA, Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW, BNP - Banque Nationale de Paris, Süddeutsche Zeitung, DEVK HUK, Atos Processing (Tui-Card), ZDF und viele mehr.

Das ZDF hält sich übrigens nicht an das Gesetz, gerade was das Thema Steuern betrifft, auch nicht die SZ und andere Journalisten. Informationen, daß es keine Steuern gibt, sind bei The3Heroes mit Link zum Bundesministerium für Finanzen zu finden, dort auch Updates. Die Abgabenordnung AO § 413 sieht keine Geldabgabe an Behörden vor, das Eigentum wurde nicht eingeschränkt (Art. 14 GG). Bei The3Heroes auch ergänzende Informationen zur UN Resolution 217 A (III), Link zu den Vereinten Nationen weiter unten. Wer Vorschläge hat zu einer schöneren Hintergrund- und Schriftfarbe hat, mailt die Farben mir doch bitte. Die LVR ist eher als KZ-Bude bekannt, denn das Betreiben von Zwangspsychiatrien und Maßregelvollzug ist seit Jahrzehnten verfassungswidrig. Achtung wir haben eigentlich das "alles-umsonst-Land". (siehe UN Resolutionen / Menschenrecht, weiter unten). Die Versicherungen müssen immer alles bezahlen, weil diese es vorstrecken und die holen es sich vom Staat zurück.

Sie könnten aber excellente Urteile hier auf der Webseite verpasst haben, wenn Sie nur hier rasch mit "Suchen" suchen. Viele wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die wegen § 31 BverfGG für alle Behörden und Gerichte gelten, sind schon online. Einige Grafiken sind noch nicht fertig, aber die wichtigsten Grundsatzurteile sind hier und bei TheHeroes zu finden, bei The3Heroes besonders was "Steuerrecht" und auch Völkerrecht und Menschenrecht betrifft. NEU: Reichsgesetze sind erloschen, Außenseitermethoden müssen von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, hält ein Gericht das Grundgesetz nicht ein, sind die Urteile automatisch erloschen.



Haben Sie Rückfragen, Farbvorschläge, dann bite mailen Sie an dacapocc (at) aol.com oder info (at) connycramer.info, Fax geht natürlich auch FAX: 0211-50 739 23. Achtung, ich trete nicht als Prozessbevollmächtigte auf! Ein Rechtsanwalt muß alles über seinen Klienten wissen. Der Prozessbevollmächtigte darf nichts vor Gericht mit "Nichtwissen" von und über seinen Mandanten oder die betreffende Tat, falls der Mandant Täter sein sollte, bestreiten. Dies betrifft auch sogenannte Anwaltsprozesse, in der die Mandanten aus mir unbekannten Grund unerwünscht bei Gericht sind, aber erstaunlicherweise verhandelt wird. Kein Rechtsanwalt kann alles über eine Tat, als Täter, Opfer, Kläger, Beklagte oder / und Zeuge wissen. In der ZPO § 138, Zivilprozessordnung, an der viele Rechtsanwälte und Gerichte noch heute glauben ist das Nichtwissen-Thema einfach erklärt. Die ZPO ist eigentlich ein unter der Geltung des Grundgesetzes erloschenes Deutsches Reich-Gesetz. Wer will, den berate ich und informiere gerne.

Richtungsweisend ist grundsätzlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, das höchste Gut der weltweiten Rechtsprechung, die irgendwie nirgendwo eingehalten wird, aber zu der alle Erdenbewohner gezwungen sind, diese einzuhalten - weltweit versteht sich. Vielleicht liegt die nicht Einhaltung an sogenannten Aasgeiern der Banken, Finanzämter, lügende BILD-Mafia, Axel Springer AG, obwohl die Mitarbeiter sogar zur Einhaltung verpflichtet sind, anscheinend fast die gesamtdeutsche Presse sind Völkermörder, Reiche, die Angst haben, daß arme Leute reich werden könnten, denn es gilt eigentlich das "alles umsonst Land" - überall. Ein Umstand, den auch wohl Behörden verkennen, besonders die Sozialämter oder ARGE, die ziemlich fernab des Gesetzes sind, denn auch im Sozialgesetzbuch steht, Völkerrecht geht vor. So lehrt es auch Professor Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender Richter des Bundessozialgericht und so steht es auch im SGB SGB 1. Buch, § 30 Absatz 2 Staatsverschuldung privatrechtlicher Natur gibt es nämlich im Völkerrecht nicht, so urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Laut des englischen Textes der Resolution galt die Resolution als Unterrichtsmaterial in allen Schulen der Erde. Hier der Text der Resolution auf den offiziellen Webseiten der Vereinten Nationen auf deutsch. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, Generalversammlung - die Generalversammlung, General Assembly, wird oft heute als Generalvollversammlung auf deutsch bezeichnet. Es gibt eine UN Resolution aus den 70ern, die verpflichtete, verschiedene Resolutionen, vom Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen in die deutsche Sprache zu übersetzen. Hier die englische Version der Menschenrechte Universal Declaration of Human Rights, General Assembly, United Nations . Einige Artikel darüber bei www.the3heroes.com und die Ergänzung von 1999.

Achtung es gilt Religions- und Weltanschauungsfreiheit, aber KEINER darf zu einer Religion oder bestimmten Weltanschauung gezwungen werden. Wer trozdem zwingt, begeht eine Straftat gegen das Völker- und Menschenrecht! Es gilt sozusagen die alte "Wicca"-Regel (Witch-Craft - The Wiccan Rede - Gesetz der Hexen" die da lautet tu was Du willst, aber schade niemandem . Es herrscht also Handlungsfreiheit, wie es auch so im Grundgesetz steht 2 GG Absatz 1 und Habeas Corpus, jeder hat Selbstbestimmungsrecht über sich selber, die Regel müssen auch Ärzte und sogar Psychiater laut der schriftlichen Ordnung der Bundesärztekammer befolgen, was die Psychiater in deren noch oft verhafteten KZ- und Mengele-Manier so oft gar nicht tun. Also so rein juristisch gesehen, wären das dann Völkermörder, wie schon zu Hitler's Zeiten und schon davor.

Aufgrund des Verstoß von Artikel 19 GG Absatz 1 und 2 sowie Verstoß von 123 GG gilt in der Bundesrepublik NUR das Grundgesetz. Das Menschenrecht ist Teil des Grundgesetz siehe hierzu Artikel 1 Grundgesetz Absatz 2 und das Völkerrecht geht den Gesetzen nicht nur aufgrund von Grundsatzurteilen vor, sondern auch von Artikel 25 GG vor. Es ist bindend für alle Bewohner des Bundesgebietes. Straftaten gegen das Völkerrecht gehen den anderen Gesetzen grundsätzlich vor.

Dies gilt solange es keine verfassungskonforme Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat und Bundespräsident gibt. Es gibt bereits Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes, die u.a. das STGB ausgehebelt haben, z.B. 1 BvR 668/04, hat eine Gesetzesänderung, nicht alle eingeschränkten Grundrechte benannt, ist es nicht rechtsgültig. 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, auch da wurden zur Sache die Grundrechte in den Gesetzen nicht eingeschränkt. Es wurde sich in der Verfassungsklage auf Artikel 19 GG Absatz 4 bezogen und die Verfassungsklage gewonnen, gleiches gilt für 2 BvR 803/05. Ebenso wurde wegen des sogenannten Zitiergebotes, das Artikel 19 GG darstellt, das Luftsicherheitsgesetz durch das Bundesverfassungsgericht in einigen Teilen in der Verfassungsklage1 BvR 357/05 gekippt.

Urteile des Bundesverfassungsgericht werden zu Bundesgesetz ! Etwas, was viele Richter, Staatsanwälte, Generalbundesanwaltschaft, Behörden und Rechtsanwälte oft so gar nicht wahr haben wollen. Haft, außerhalb Verurteilungen von Grundrechtsverstößen / Menschenrecht / Straftat gegen das Völkerrecht ist verboten.

Alle weiter oben erwähnte Urteile sind hier zu finden, darunter dann : Bundesverfassungsgericht ~ Entscheidungen

Grundsatzurteile gegen Maßregelvollzug, Psychiatrie und Zwangsbehandlungen findet man hier: The3Heroes gegen Psychiatrie Seitenaufbau kann wegen Adobe dauern. oder erst hier schauen The3Heroes, Journalismus PR Moderation

Urteile zur Verfassungswidrigkeit von Haft sind gerade in Bearbeitung, es gibt nämlich kein förmliches Gesetz, wegen Verstoß von Artikel 19 GG Absatz 1 - 2, außer eben Völker-, Menschenrecht- und Grundrechtsverstöße. Der Bundestag ist auch mehrfach als verfassungswidrig geurteilt worden, die sind nämlich Parteimitglieder. Das dürfen die nicht sein, urteilte mehrfach das Bundesverfassungsgericht. Die Abgeordneten müssen laut Grundgesetz Volksvertreter sein und keine Parteimitglieder. Es wird nämlich streng zwischen Volk und Partei in Artikel 59 GG Absatz 1 und 2 unterschieden. Es ist also so, als ob der Reiter- und Fahrverein über die BRD was zu sagen hat. Das hat er also nicht, keine Partei darf dem Volk etwas diktieren oder sogar Gesetze in den Lauf, als Bundestagsabgeordnete in den Gang bringen. Unter anderem findet sich tolle Urteilsbegründungen in dem 2007-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Politiker-Nebenjob-Urteil, das wiederum sich auf 2 BvF 1/65 von 1966 bezieht. Das Volk hat das sagen und nicht Parteien. Völkerrecht muß nicht extra ratizifiziert werden, es geht immer dem Bundesrecht vor und ist für alle Bundesbewohner verpflichtend. Artikel 25 Grundgesetz Achtung, die UN Resolution für psychisch Erkrankte ist FÜR psychisch Erkrankte und nicht gegen die. Die Resolution ist so streng, die schafft sowieso kein Psychiater, diese einzuhalten. Fast alle derartigen Erkrankungen sind eigentlich immer im Körperlichen begründet ! Nur seltenst liegen die Ursachen im echten emotionalem Stress durch lügende Freunde, betrügerische Familie, Mobber. Oft geht dies mit Umweltbelastung einher oder Lärmstress, der auch dann körperlich begründet ist. Geldmangel, Not, Neid und Eifersucht, Ursachen für viele Verbrechen, hätten durch bessere Erziehung, besseren sozialen Umgang, Verantwortlichkeit und Ehrlichkeit eines Jeden und durch Einhaltung der Menschenrechte vermindert werden können.

Daß Haft verfassungswidrig ist (STGB / STPO / BGB / ZPO etc, "Heilanstalten", Haft etc pp) - folgt in einigen Zeilen.

Eine gerichtliche Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben hat (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), kann nicht in einer erneuten fachgerichtlichen Entscheidung für rechtmäßig erklärt werden, so lautet die Urteilsbegründung von 2 BvR 537/05

Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesbestimmung für nichtig oder für gültig erklärt hat, hat seine Entscheidung nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft, Auszug aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 140/62, hier zu finden http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019377.html, Unibe speichert alte Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht. Auszug des des Ersten Senats vom 20. Januar 1966 [Bundesverfassungsgericht]

-- 1 BvR 140/62 --

in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Professors Ernst N... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt... - gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1961 - IV ZR 115/61. Entscheidungsformel:

Daß eine erneute Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs in ihrem Inhalt von dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts beeinflußt wird, ergibt sich aus der Stellung des Bundesgerichtshofs als Bundesorgan und der für ihn geltenden Vorschrift des § 31 BVerfGG, die den Bundesgerichtshof ebenso wie alle anderen Gerichte im Geltungsbereich des Gesetzes generell an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindet.
Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesbestimmung für nichtig oder für gültig erklärt hat, hat seine Entscheidung nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft.


Auszug-Ende

Merke, Knast für Verbrechen, außerhalb Menschenrecht, Völkerrecht und Grundrechtsverstöße = Straftat gegen das Völkerrecht gibt es nicht. Wird eine Verfassungsklage nicht angenommen, darf man immer von Sabotage bei Gericht ausgehen. Es herrscht nämlich nicht nur Ermittlungspflicht, faires Verfahren, Herstellung des effektiven Rechtschutzes, sondern auch rasches Verfahren - so urteilte das Bundesverfassungsgericht mehrfach, auch in der Begründung von 1 BvR 1012/02 Ermittlungspflicht, faires Verfahren wurde in anderen Urteilen genauer spezifiziert. Hier nun Auszug aus dem Urteil, Haft-gibt-es-nicht , das sich auf ein noch älteres Grundsatzurteil bezieht. Es geht nicht nur um Einstweilige Anordnungen, deshalb sind die Begründungstexte des Bundesverfassungsgericht so wichtig: 2 BvR 1357/05
18. August 2005 einstimmig beschlossen: (...)
den Vizepräsidenten Hassemer,
die Richter Jentsch,
Broß
(...)
Der Beschwerdeführer ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
Mit der Durchführung der Anordnung werden die 3. Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Duisburg und die Staatsanwaltschaft Duisburg beauftragt. Der Vollzug der Anordnung ist dem Bundesverfassungsgericht unverzüglich anzuzeigen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten
1. Der Beschwerdeführer wurde auf Grund Haftbefehls des Amtsgerichts Oberhausen vom 27. September 2001 in Untersuchungshaft genommen und vom Landgericht Duisburg am 29. April 2002 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde (zunächst) rechtskräftig.
(…)
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Inhalt liegen vor.
16
1. Die Freiheit der Person darf gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden, das die Voraussetzungen der Freiheitsentziehungen im Gesetzestext hinreichend bestimmt regelt (vgl. BVerfGE 96, 68 <97>). Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG bereits enthaltenen Gesetzesvorbehalt für eine Freiheitsbeschränkung wieder auf und verstärkt ihn durch das Erfordernis eines "förmlichen" Gesetzes und durch die Forderung nach Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen (vgl. BVerfGE 10, 302 <323>; 14, 174 <186 f.>; 29, 183 <195>; 58, 208 <220>; 78, 374 <383>; 105, 239 <247>).

Die formellen Gewährleistungen der Freiheit in Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 <322>; 58, 208 <220>). Jede Freiheitsbeschränkung bedarf daher einer (wirksamen) materiell-gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 2, 118 <119>; 29, 183 <195>). Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, für den Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eine demokratisch legitimierte, vom Parlamentswillen getragene Rechtsgrundlage zu schaffen. Der Verschärfung des schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehaltes durch Art. 104 Abs. 1 GG, der noch unterstützt wird durch die Formalgarantien des Art. 104 Abs. 2 GG, ist ferner zu entnehmen, dass es dem Grundgesetz im Bereich der Freiheitsentziehungen auf eine besonders rechtsstaatliche, förmliche Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 29, 183 <195 f.>).

Der Gesetzgeber soll gezwungen werden, Freiheitsentziehungen in berechenbarer, messbarer und kontrollierbarer Weise zu regeln. Aus diesem Grunde scheidet auch Gewohnheitsrecht oder eine richterliche Rechtsfortbildung als "gesetzliche Grundlage" aus. Nur der Gesetzgeber soll nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG darüber entscheiden, in welchen Fällen Freiheitsentziehungen zulässig sein sollen (vgl. BVerfGE 29, 183 <196>).

Auszug-Ende.

Das oben erwähnte Aktenzeichen BverfGE 29, 183 bezieht sich auf 1 BvR 526/53, 29/58 vom 10. Februar 1960. Das alte Urteil bezog sich auf Freiheitswegnahme durch einen Vormund in eine Heilanstalt, auch da wurde gerügt, daß es kein förmliches Gesetz gibt, also wurde der Betroffene sofort aus der Heilanstalt entlassen, sonst hätte Freiheitsberaubung vorgelgen mit dem Betroffenen als Opfer. Das liegt daran, daß kein Gesetz der Artikel 19 GG Absatz 1 und 2-Regel enstpricht, also das Grundgesetz (GG) nicht eingehalten wird und wir keinen verfassungskonformen Bundestag, siehe weiter oben der Seite, haben.

Richter müssen sich daran halten, sonst sind diese laut 2 BvR 513/06 nicht gesetzlich und können wegen Willkür auch entlassen werden und es stellt grundsätzlich einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, denn Richter müssen sich an das Gesetz halten, ansonsten sind sie nicht gesetzlich, so steht es in der Urteilsbegründung.

Es wurde öfter so begründet, so auch in 1 BvR 3084/06. Hier ein Auszug: (...)
a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet dem Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter. Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte. Darüber hinaus enthält Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch eine materielle Gewährleistung. Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 <298>; 89, 28 <36> m.w.N.).

(...)

b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 <165>; 54, 100 <115>; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 <209>).

Dabei verstößt eine Entscheidung eines Gerichts nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 <364>; 29, 45 <48 f.> m.w.N.).

Auszug-Ende

Die Norm bestimmt IMMER und ausnahmslos nur die Gesetzgebung des Bundesverfassungsgericht, wenn diese Urteile angenommen haben und geurteilt haben sowie Völkerrecht und Menschenrecht. Das Bundesverfassungsgericht verwies auch öfter auf BVerfGE 58, 369 <375 f.>, an das Willkürverbot müssen sich auch Gerichte halten, so steht es im Urteil zu 1 BvR 272/97. Also die Grundsatzurteile sind also einzuhalten. Merke aber, Völkerrecht bricht Bundesrecht, so wurde auch geurteilt und so steht es auch im Grundgesetz, wie weiter oben schon verlinkt.



Geld darf auch keine Behörden einbehalten, schon gar nicht das Finanzamt. Denn die Abgabenordnung, hat das Grundrecht Eigentum = Geld = Artikel 14 GG nicht eingeschränkt:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052380.html 13. November 1979, -- 1 BvR 1022/78 -- Teil einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte auch im jeweiligen Verfahrensrecht Geltung beansprucht. So folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung einschließt (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 325 [334]; 49, 220 [225]; zum Gebot fairer Verfahrensführung vgl. ferner BVerfGE 46, 202 [210] m.w.N.).

Das heißt, das Grundrecht Artikel 14 GG Absatz 1 darf keiner nehmen. Das ist nun mal Bundesgesetz. Finden Sie mal Behörden, die sich daran halten. Das sind alles Verfassungsfeinde, Völkermörder oder sonstige Verbrecher, je nach Schwere der Geldwegnahme.

Einige meiner Verfassungsklagen siehe hier: Klagen / Strafanzeigen

Wegen Verfassunsgswidrigkeit des Bundesverfassungsgericht, sei es Regierungspersonal (Verstoß von Artikel 94 GG Absatz 1), das dort tätig ist und Verstoß von Artikel 93 GG Absatz 1 Nr. 4a, das das Bundesverfassungsgericht zur Annahmeentscheidung verpflichtet, hatte ich vorübegehend alle Verfassungsklagen zurückgezogen. Ebenso verweigert das Personal richterliche Unterschriften, was gegen Artikel 101 GG Absatz 1 und auch Artikel 103 GG Absatz 1 verstößt. Richterliche Unterschriften von allen entscheidenden Richter sind laut BGH-Urteil 5StR 21/06 sowieso verpflichtend. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in 1 BvR 1012/02 und 1 BvR 383/00 geurteilt, ohne Unterschrift aller Richter gilt nichts. Es werden alle betreffenden Urteile aufgehoben und es kann bis zu 50.000 DM in Euro dem entsprechenden Bundesland kosten. Strafe für faule Richter oder betrügende Gerichtsmitarbeiter muß wohl halt sein, die dann direkt ins Säckel der Kläger/Beklagten fließen. Sie bekamen zuvor nichts Rechtsgültiges, aber mußten sich mit dem Gericht rumschlagen.



Rechtsberatung darf ein jedermann betreiben, ganz ohne Erlaubnis !

Ganz verfassungsrechtlich streng gesehen, gibt es das Rechtsberatungsgesetz auch nicht. Es ist ein altes Reichsgesetz und es wurde gegen Artikel 123 GG und Artikel 19 GG Absatz 1 und 2 verstoßen.

Laut der Handlungsfreiheit darf sowieso ein jeder rechtsberaten, auch Ausländer wegen des Diskriminierungsverbotes. Offiziell gesehen besteht nirgendwo mehr Anwaltszwang. Beim Bundesverfassungsgericht besteht auch keiner.

Auszug aus der Webseite des Bundesverfassungsgerichtes.
Bundesverfassungsgericht Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden. Auszug-Ende.

Da das Bundesverfassungsgericht Gesetze spricht und Grundsatzurteile, gilt das überall. Beim Amtsgericht braucht man keinen Anwalt, beim Sozialgericht auch nicht. Dort können Kassenpatienten im übrigen kostenlos klagen, was natürlich im Sinne des sozialen Interesse und von Artikel 20 Grundgesetz Absatz 1 entspricht.

Daß sich Gerichte auch wegen des effektiven Rechtschutzes daran halten müssen ist nicht nur seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 1012/02 Gesetz. Allein wegen des weiteren Willkürverbotes, an das sich auch Gerichte halten müssen, müssen sich alle daran halten. Das Bundesverfassungsgericht verwies auf BVerfGE 58, 369 <375 f.> - an das Willkürverbot müssen sich auch Gerichte halten, so steht es im Urteil zu 1 BvR 272/97.

Kommen wir zum Rechtsberatungsgesetz, das aber wie das Heilpraktikergesetz erloschen ist. Beide sind Reichsgesetze und entsprechen nicht der Verfassungsnorm. (Verstoß Artikel 123 GG und Artikel 19 GG Absatz 1 und Absatz 2)

Rechtsberatungsgesetz § 1 (...) (2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde besitzt und ein Bedürfnis für die Erlaubnis besteht. Eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
(...) RBerG § 5
Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen dem nicht entgegen,
1. daß kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebs in unmittelbarem Zusammenhang stehen;
2. daß öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in Angelegenheiten, mit denen sie beruflich befaßt sind, auch die rechtliche Bearbeitung übernehmen, soweit diese mit den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers, Buchprüfers, Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten in unmittelbarem Zusammenhang steht und diese Aufgaben ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden können;
3. daß Vermögensverwalter, Hausverwalter und ähnliche Personen die mit der Verwaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten erledigen;
4. dass kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer solche Forderungen einziehen, die sie im Rahmen des Gewerbebetriebes abgetreten

§ 1 bedeutet, ein Jedermann, der eine Staatsangehörigkeit der EU hat, benötigt keine Erlaubnis. Es besteht bei uns keine Bedürfnis zu einer Erlaubnis. Abgesehen davon gilt die sogenannte Handlungsfreiheit, Artikel 2 GG Absatz 1. Untereinander darf man sich immer helfen, Lieferant und Kunde, etc.
Ich selber bin hauptberuflich Journalistin und natürlich Artikel 5 GG Absatz 1 und 3 sowie besonders Artikel 18 GG unterworfen.

Eigentlich sind wir noch immer im zweiten Weltkrieg.

Urteil
des Zweiten Senats vom 29. Juli 1952
-- 2 BvE 3/51 --
in dem Verfassungsrechtsstreit betreffend die Abmachungen zwischen den Alliierten Hohen Kommissaren und dem Deutschen Bundeskanzler vom 22. Nov. 1949 (sogenanntes Petersberger Abkommen); - Antragsteller: die Sozialdemokratische Fraktion des Bundestages, vertreten durch ihren 1. Vorsitzenden Dr. Kurt Schumacher in Bonn; Antragsgegner: die Bundesregierung, vertreten durch den Bundeskanzler; Sonstige Beteiligte: der Deutsche Bundestag.
(...)
So vorbereitet fanden am 15., 17. und 22. November 1949 die Verhandlungen auf dem Petersberg bei Bonn zwischen dem Deutschen Bundeskanzler und den Hohen Kommissaren Frankreichs, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten statt. Ihr Ergebnis ist niedergelegt in der "Niederschrift der Abmachungen zwischen den Alliierten Hohen Kommissaren und dem Deutschen Bundeskanzler auf dem Petersberg am 22. November 1949" (vom Bundeskanzler verlesen in der von ihm in der 18. Sitzung des Bundestags vom 24. und 25. November 1949 abgegebenen Regierungserklärung, Protokoll S. 473 ff.). Sie hat folgenden Wortlaut:
(...)
IX. Die Frage der Beendigung des Kriegszustandes ist erörtert worden. Obwohl die Beendigung des Kriegszustandes im Einklang mit dem Geist dieser Abmachungen stehen würde, bietet doch die Frage erhebliche juristische und praktische Schwierigkeiten, die noch der Prüfung bedürfen. (...)
gez. B. H. Robertson
gez. K. Adenauer
gez. A. Francois-Poncet
gez. J. J. McCloy"
(...)
IV.
1. Ein Vertrag zwischen der Bundesregierung und der Alliierten Hohen Kommission fällt nicht unter Art. 59 GG. Dieser bezieht sich nur auf Verträge mit auswärtigen Staaten; wenn diesen auch gewisse völkerrechtliche Organisationen gleichzustellen sind (ebenso Menzel im Bonner Kommentar, 1950, Art. 59 Anm. 5), so nimmt doch das höchste Alliierte Kontrollorgan in Deutschland gegenüber der Bundesregierung eine Stellung ein, die es ausschließt, es einem auswärtigen Staat gleichzustellen. 70
Die Rechtslage Deutschlands unter der alliierten Besatzung ist in der Völkerrechtsgeschichte ohne Präzedenz. Als Folge der militärischen Niederlage, der totalen Besetzung des deutschen Staatsgebiets und der Beseitigung der deutschen Regierung haben die Alliierten in der Viermächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Erg.-Heft 1, S. 7 ff.) die oberste Gewalt in Deutschland übernommen.
Nachdem das ursprünglich vereinbarte Kontrollorgan der vier Mächte, der Kontrollrat, funktionsunfähig geworden war, haben Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten das Besatzungsstatut "in Ausübung der beibehaltenen obersten Gewalt" verkündet. Die Besatzungsmächte üben durch die Alliierte Hohe Kommission also Herrschaftsgewalt in Deutschland aus.
Es bedarf hier keiner näheren Untersuchung über den Rechtscharakter der Besatzungsgewalt. Jedenfalls steht ein völkerrechtliches Kollektivorgan, das
unter formeller Fortdauer des Kriegszustandes Herrschaft in Deutschland ausübt,
der Bundesrepublik nicht wie ein auswärtiger Staat gegenüber. (...)
Auszug-Ende aus http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001351.html

Obiges bedeutet wir haben noch Krieg, wie wir alle in der Schule gelernt haben. Der sogenannte 2+4 Vertrag, ist wegen Verstoß des Grundgesetzes und anderen Formalien auch nicht verfassungskonform. De jure gesehen heisst, dass also juristisch gesehen, dass die DDR immer noch existiert. De facto heißt im übrigen, scheinbar, faktisch. Nur de jure gesehen, also das was gesetzeskonform ist, hat juristischen Bestand, alles andere nicht.

So - nun haben sie viel gelesen und die Augen tun weh ? Ich würde mich nach wie vor über einen Farbvorschlag freuen, was meinen Sie, welche Hintergrund- und Schriftfarbe wäre besser ? Ich fand noch keine schönen. So nun geht nach Informationen über mich weiter mit Grundsatzurteilen zu "faires Verfahren, Entzug des gesetzlichen Richters, Gerichtskosten, Handlungsfreiheit, Ermittlungspflicht" .

Ich bin eigentlich Journalistin. Es gilt die Pressefreiheit und Berufsfreiheit. VERDI / DJU scheint im übrigen verfassungswidrig zu sein, nicht nur wegen Satzungsbruch und Erschleichung von Mitgliedsbeiträgen, auch sind wohl Menschen während des Ärztestreikes gestorben. VERDI setzt sich auch nicht gegen den Holocaust und Zwangspsychiatrien und Zwangsbehandlungen, die verfassungswidrig und ein Menschenrechtsverbrechen darstellen, ein. Damit wäre VERDI laut Artikel 9 GG Absatz 2 als verfassungsfeindlich einzustufen und automatisch verboten. Im übrigen, hat VERDI je laut getönt, daß es keine Steuern gibt? Denn die Abgabenordnung listet in den eingeschränkten Grundrechten nicht Artikel 14 GG auf, viele andere Grundrechte schon. Geld weg nehmen, darf man nicht, das darf keine Behörde. Einen Artikel zu dem Thema Steuern und viele weitere Informationen finden Sie hier: www.the3heroes.com.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20031016_1bvr151599.html 
 
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Das Amtsgericht, kein Richter hatte geschrieben, sondern Frau Bischoff hatte behauptet, es sei ein ordentliches Gericht und würde keine Verfassungsklagen annehmen. Kein Richter unterschrieb. Jedoch ist das Amtsgericht, genau wie alle anderen Gerichte in Bezug auf des wirkungsvollen Rechtschutzes dazu verpflichtet, alle Klagen anzunehmen. Nicht nur wegen 1 BvR 1012/02 sondern auch wegen:
 
Effektiver Rechtschutz, Entzug des Richters, und wie ein Verfahren sonst noch auszusehen hat, liest man hier. Achtung bitte genau lesen !
 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041019_2bvr077904.html
 
Auszug (es ging auch um einen Psychiatrie-Fall aus dem Jahr 1972, Psychiatrie mehrfach vom Bundesverfassungsgericht, wie auch Maßregelvollzug und nachträgliche Sicherungsverwahrung sind verfassungsfeindlich und verboten worden. Sicherungsverwahrung ist ein altes Kaiser-Reich-Gesetz und wurde zu Hitler-Zeiten verschärft, wir haben die BRD, Reichsgesetze sind erloschen)
 
Reichsgerichtliche Entscheidungen sind out

 

Reichsgerichtliche Entscheidungen sind out. Dazu gehören auch BGB, ZPO, STGB, STPO, KFZ-Steuergesetz, Einkommensteuergesetz, Sicherungsverwahrung, Heilpraktikergesetz, Rechtsberatungsgesetz und viele mehr. Es betrifft alle Gesetze, die vor der Bundesrepublik Deutschland in Kraft traten. Ausnahme ist das Besatzungsrecht, das gilt über dem Recht des Grundgesetzes, aber Völkerrecht und Menschenrecht brechen sowohl das Besatzungs- als auch das Grundgesetz. Das Besatzungsrechtsurteil (siehe auch Artikel 139 Grundgesetz) ist noch nicht hier in Auszügen hochgeladen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/en/decisions/rk20020122_2bvr147301.html

 

(Auszug)

 
 
 
 
 
 
 
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a) Das Landgericht hat u.a. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 334) angenommen, es habe das Vorliegen von Gefahr im Verzug bei der behördlichen Durchsuchungsanordnung nicht zu prüfen.

Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 2001 (BVerfGE 103, 142 <158>) näher ausgeführt, dass dieser reichsgerichtlichen Annahme unter der Geltung des Grundgesetzes nicht mehr zu folgen ist.

Darauf hatte der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdebegründung hingewiesen, ohne dass das Landgericht dies aufgegriffen hat. Dadurch ist das Rechtsmittel des Beschwerdeführers "leer gelaufen". Das Landgericht hat dem Beschwerdeführer effektiven Rechtsschutz durch eine eigene Sachprüfung versagt.

Auszug-Ende

 

Medizinische Behandlungen stehen jedem immer zu, auch wegen Artikel 3 GG Absatz 1, willkürlich dagegen entscheiden, darf auch keiner. Hier nun Auszüge.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats

vom 6. Dezember 2005

- 1 BvR 347/98 -

Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

 
 
 
 
 
 
 
 
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Obiges Urteil bedeutet, wird das Grundgesetz nicht eingehalten und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes von einer anderen Gerichtsbarkeit  mißachtet, sind die Urteile der anderen Gerichtsbarkeit automatisch erloschen. Wer richtig klug ist, geht dann gegen die falsch urteilenden Richter mit Hilfe Artikel 34 GG Amtsmißbrauch vor oder / und Verstoß des Landesbeamtengesetz / Verstoß des Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst: Mißachtung der freiheitlichen demokratischen Ordnung = Verstoß des Grundgesetzes.

 

 
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz)
 
http://www.juris.de/http://www.bmj.bund.de/
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
 
(2) 1In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. 2Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. 3Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. 4Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
 
Ende des § 31 BverfGG
 
 
 
 
I Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

(...)

a) Allgemeines

Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.

Auszug-Ende

 

Kommen wir nun zum Bundesministerium für das Innere.

Grundrechte


Die Menschenrechte werden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und die sogenannten grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) konkretisiert.

Der Grundrechtskatalog ist ein unaufgebbares, zur Struktur des Grundgesetzes gehörendes Essential der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet den eigentlichen Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Da die Grundrechte als Schranken und Richtlinien der Staatstätigkeit die Verfassungswirklichkeit prägen sollen, stehen sie als unmittelbar geltendes Recht am Anfang des Grundgesetzes. Sie sind darüber hinaus diejenigen Bestimmungen der Verfassung, die den Alltag der Menschen am meisten betreffen.

Historisch gesehen sind die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Machtentfaltung. Sie sind in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern.
 
Die Bedeutung der Grundrechte als Freiheitsrechte verpflichtet die staatliche Gewalt aber auch zum aktiven Schutz und zur Förderung dieser Rechte.

Es ist deshalb anerkannt, dass die Grundrechte zugleich eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt und Richtlinien sowie Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gibt. Daraus folgt zum einen, dass die Normen des einfachen Rechts im Lichte der Grundrechte auszugestalten und zu interpretieren sind. Zum andern wird die gesamte staatliche Gewalt verpflichtet, die Gefährdung von Grundrechten nach Möglichkeit auszuschließen und die Voraussetzungen für ihre Verwirklichung zu schaffen.

Besondere Bedeutung für den Grundrechtsschutz kommt den Gerichten und hier vor allem dem Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung zu. Nach
Art. 19 Abs. 4 GG ist jedermann das Recht garantiert, unabhängige Gerichte mit der Behauptung anzurufen, durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges kann darüber hinaus jedermann mit der Behauptung, in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.

 
Ende des Eintrages 
 

http://www.verfassungsschutz.de/de/das_bfv/waswirtun/schutz_der_verfassung.html

 

Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger.

Illustration
 


Darüber sollten sich alle Demokraten einig sein: Wir brauchen den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden.
Deshalb wurde mit dem Grundgesetz eine streitbare Demokratie geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem.

So kann z.B. durch das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung der Grundrechte ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Parteien und sonstige Vereinigungen können verboten werden, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten.

Kritische Bürger und "radikale" Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepublik ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht. Und solange die grundlegenden Verfassungsprinzipien anerkannt werden, sind selbst radikale Meinungen legitim.

Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.
 

Ende des Bereiches Verfassungsschutz

 

Lassen Sie sich nicht von Gerichten oder üblen Verteidigern oder Rechtsanwälten

hintergehen. Beschuldigt Sie die Staatsanwaltschaft oder Polizei für ein Verbrechen,

ohne daß Sie verurteilt worden sind, stellt diese Beschuldigung  ein Menschenrechtsverbrechen dar,
außer die "Beamten" sind Geisteskranke oder gehirnerkrankt. (Artikel 1 GG Absatz 2 in Verbindung
mit Artikel 20 GG Absatz 3)

 


Steinbock-Grafik mit Paragraph: url.lose-freak.net/losefreak/bilder/paragraph.jpg
Minds under Construction: http://www.wpclipart.com/education/signs/minds_under_construction.png
Vorfahrt für Computerarbeit: Quelle unbekannt.

Schlußkommentar von mir, Cornelia Crämer:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) hat (angeblich) das Landgericht Hamburg entschieden (ich kenne das Urteil nicht), dass die Erstellung eines Links zu einer externen Website unter Umständen eine Mitverantwortlichkeit für die Inhalte der gelinkten Website zur Folge hat. Dies kann, so das Gericht, nur durch eine eindeutige Distanzierung von der verlinkenden Seite auf die verlinkten Inhalte ausgeschlossen werden. (Ähm, von Weiterbildung und Informationsverbreitung hielt das Gericht wohl nichts. Verantwortlich ist immer der, der sowieso nur der auf der verlinkten Seite auf dem Impressum steht oder als Verantwortlicher dort steht und nicht der Verlinkende. Aber 1998 ist schon lange her und das Internet noch für einige Neuland. Das Urteil wäre ja so, als ob man Käufer von Büchern und Zeitungen und Zeitschriften und Radiohörer und TV-Zuschauer auch immer zu einer öffentlichen Distanzierung auffordern müsste, nur weil Herr Mustermann ARD z.B. schaut und Frau Mustermann die BILD liest) Vor diesem Hintergrund distanziere ich mich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher externer Websites (und wohl von dem Urteil auch), auf die im Rahmen von dieser Hauptdomain verlinkt wird. (Das war bestimmt sowieso kein verfassungskonformes Urteil) Jede Haftung für Inhalte auf Webseiten, auf die ich hier verlinke ist somit kategorisch ausgeschlossen. (Eine Empfehlung für eine Firewall und Anti-Spy-Programme wäre wohl wichtiger) Der obige Absatz ist nur eine juristische Klausel. Einige Seiten mögen besser sein als andere, aber dies ist sowieso nur rein persönlicher Geschmack. Von Inhalten, die eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen, distanziere ich mich natürlich ausdrücklich. Das heißt aber nicht, daß ich die nicht lese. Lesen kann bilden. Aus Zeitgründen ist es unmöglich, jede Seite (damit ist dann der gesamte Content einer Domain gemeint), auf die ich verlinke oder von der ich vielleicht mit meinem Wissen oder ohne mein Wissen zitiert werden, zu überprüfen. Das wäre auch nicht verhältnismäßig.


Monat / Tag / Jahr:



(c) Cornelia Crämer, Düsseldorf, Tel: 0211-59 32 42, FAX: 0211-50 739 23, dacapocc(at)al.com oder info (at) connycramer.info, UstIdNr. DE 192896158. Wer mir was per Post schicken will, kann mich vorher anmailen oder anfaxen. Die Adresse ist eine reine Privatadresse.